TP-ING-10

Bauphysik - Schall- und Wärmeschutz

Wärmeschutz

  • Nachweis nach DIN 4108 und EnEV 
    für Neubauten, Altbauten und Modernisierungsmaßnahmen
  • Nachweis für "Nichtwohngebäude" nach DIN 18599
  • Ausstellung von Energieausweisen
  • Energieberatung, Beratung zu Nachrüstverpflichtungen
  • Beratung zu Fördermöglichkeiten der kfw-Bank

SCHALLSCHUTZ

  • Nachweis des Schallschutzes nach DIN 4109

PRÜFUNG DER NACHWEISE BAUPHYSIK

  • Prüfung der Nachweise des Schall- und Wärmeschutzes, wenn diese nicht von einem Nachweisberechtigen erstellt wurden (nur NRW).

Qualifikationen

Dipl.-Ing. Roland Eisler

  • Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz

Dipl.-Ing. Bernd Stutzke

  • Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz

Dipl.-Ing. Ulrich Ponzel

  • Nachweisberechtigter für Schallschutz und Wärmeschutz gem. §4 Abs.1 NBVO (Hessen)